In seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 hat der Rat der Stadt Dissen aTW die Leitplanken für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb zur Zukunft des ehemaligen Homann-Industriegeländes festgelegt. Ein entsprechender Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde mehrheitlich angenommen. Damit schafft der Rat eine verbindliche Grundlage für die weitere planerische Entwicklung des Areals.
Zu Beginn der Sitzung verlas Bürgermeister Görlitz eine Gegendarstellung zu einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 4. Dezember 2025. Darin stellte er aus Sicht der Stadt wesentliche Sachverhalte richtig und ordnete diese in die bisherige Diskussion um das Homann-Gelände ein. Er verwies u.a. darauf, dass im Ratsworkshop weder über den Abriss der Sandsteinmauer an der Osnabrücker Straße noch über ein Fällen von Bäumen im Homann-Garten beschlossen worden ist.
Der nun gefasste Beschluss basiert auf einer Bedarfsanalyse der Firma empirica sowie auf den Ergebnissen des Ratsworkshops vom 7. November 2025. Der Rat legte fest, dass die Bedarfsanalyse einschließlich der darin dargestellten Nutzungsformen verbindlicher Bestandteil der Auslobungsunterlagen für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb wird. Darüber hinaus ist die im Rahmen des Ratsworkshops getroffene Gebäudebeurteilung bei der Durchführung des Wettbewerbs zu berücksichtigen. Diese unterscheidet zwischen zwingend zu erhaltenden, erhaltenswerten, abzubrechenden sowie noch zu prüfenden Gebäudeteilen auf dem ehemaligen Werksgelände.
Zwingend zu erhalten sind die denkmalgeschützten Fassaden an den Verwaltungsgebäuden und der Wasserturm. Als erhaltenswert eingestuft wurden die Fassade des Sozial- und Bürogebäudes, die EMHAGE-Werkstatt sowie die Fassade des Raffineriegebäudes einschließlich des Homann-Schriftzugs. Als prüfungsbedürftig wurde die ältere Brücke in Richtung des Türmchens eingestuft. Alle anderen Gebäude sind für einen Abriss vorgesehen, sofern der städtebauliche Realisierungswettbewerb keine realistischen Nachnutzungsideen aufzeigt. Mit der vom Rat getroffenen Auswahl bleibt das historisch gewachsene Erscheinungsbild des ehemaligen Industrieareals an der Bahnhofsstraße erhalten. Die besonders prägenden Bauten auf dem Gelände sollen langfristig an den Industriestandort erinnern und den Rahmen schaffen für zukünftige Entwicklungen.
Mit dem Beschluss der Leitplanken ist der formale Rahmen für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb gesetzt. In den kommenden Schritten werden auf dieser Grundlage die Wettbewerbsunterlagen vorbereitet, um qualifizierte städtebauliche Konzepte für die zukünftige Entwicklung des ehemaligen Homann-Geländes zu erhalten.
Bürgermeister Eugen Görlitz bewertet den Ratsbeschluss positiv und betont, dass mit der Festlegung der Leitplanken für den Wettbewerb keine Vorentscheidung über den tatsächlichen Abriss einzelner Gebäude getroffen worden sei: „Mit dem Beschluss des Rates werden keine endgültigen Entscheidungen über den Abriss einzelner Gebäude gefällt. Vielmehr legen wir Leitplanken für die am städtebaulichen Wettbewerb teilnehmenden Büros fest. Sollten im Rahmen des Wettbewerbs tragfähige und sinnvolle Vorschläge zur Nachnutzung von Gebäuden entwickelt werden, die derzeit zum Abriss empfohlen sind, werden diese Vorschläge im Rat sorgfältig abgewogen und in die weiteren Entscheidungen einbezogen.“
Der städtebauliche Realisierungswettbewerb wurde Anfang Dezember offiziell ausgelobt. Bis zum 7. Januar 2026 können Bewerbungen von interessierten Büros eingereicht werden. Nach der Ermittlung des Teilnehmerfelds und der Verteilung der Wettbewerbsunterlagen endet die Ausarbeitung der Wettbewerbsbeiträge am 29. April 2026. Am 17. Juni 2026 wird im Rahmen einer Preisgerichtssitzung über die Arbeiten entschieden.
Bildunterschrift
Luftbild des Homann-Geländes (Quelle: Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH)
